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   BGH, 29.10.1969 - I ZR 63/68   

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BGH, 29.10.1969 - I ZR 63/68 (https://dejure.org/1969,187)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1969 - I ZR 63/68 (https://dejure.org/1969,187)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1969 - I ZR 63/68 (https://dejure.org/1969,187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 18 Abs. 2 S. 1 2. Alt.
    Auslegung der Bedeutung "Euro" als Firmenbestandteil

Papierfundstellen

  • BGHZ 53, 339
  • NJW 1970, 1364
  • MDR 1970, 658
  • GRUR 1970, 461
  • DB 1970, 1218
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Gehören die entscheidenden Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen, bedarf es im allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens, um das Verständnis des Verkehrs zu ermitteln (vgl. BGHZ 53, 339, 341 - Euro-Spirituosen; Lindacher in Großkomm.UWG, § 3 Rdn. 988 ff. m.w.N.).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 126/98

    Stich den Buben - Unbillige Behinderung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse;

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Gebrauch eines Unternehmenskennzeichens irreführend sein kann, wenn ein Firmenbestandteil oder -zusatz geeignet ist, beim Verkehr unzutreffende Vorstellungen über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens hervorzurufen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen; BGH, Urt. v. 10.3.1961 - I ZR 142/59, GRUR 1961, 425, 426 = WRP 1961, 188 - Möbelhaus des Handwerks; Urt. v. 7.6.1996 - I ZR 103/94, GRUR 1996, 802 = WRP 1996, 1032 - Klinik; Urt. v. 16.1.1997 - I ZR 225/94, GRUR 1997, 669 = WRP 1997, 731 - Euromint).
  • BGH, 26.11.1971 - I ZB 8/71

    Euro-Bestandteil in einem Warenzeichen - Irreführender Inhalt eines Warenzeichens

    Das entspricht sowohl der Rechtsprechung zum Firmenrecht (BGHZ 53, 339, 342, 343 [BGH 29.10.1969 - I ZR 63/68] - Euro-Spirituosen) als auch der ständigen zeichenrechtlichen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, die sich auf dem Textilsektor (siehe BPatGerE 5, 192, 195, 196 - Euroyal; 9, 104, 105, 106 - Eurovlieselon) und auf dem Gebiet der Spirituosen (siehe BPatGerE 11, 125, 128, 137 - Eurobrandy) hierzu auf umfangreiche Erhebungen bei den Fachverbänden, Händlern und auch bei Letztverbrauchern stützt (vgl. ferner BPatGerE 2, 217 - Euromilk; 8, 55 - Europhyt; 10, 68 - Eurotherm; Witt. 70, 92 - Euro-Henkel und Euro-Sil; WRP 70, 222 - Eurowea).

    Das wird von der Rechtsbeschwerde auch nicht angegriffen; sie wendet sich jedoch ohne Erfolg dagegen, daß das Bundespatentgericht - in Anlehnung an die "Euro-Spirituosen"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 53, 339, 343) [BGH 29.10.1969 - I ZR 63/68] - die Auffassung vertreten hat, daß beachtliche Teile des Verkehrs den "euro"-Zeichenbestandteil in dem Anmeldezeichen als Hinweis auf die Art und Größe des Unternehmens der Rechtsbeschwerdeführerin, den Umfang ihrer Geschäftsbeziehungen oder auf ein den Erfordernissen des europäischen Marktes entsprechendes Warenangebot auffaßten, und zwar dergestalt, daß dem Unternehmen oder dem vertriebenen Warensortiment ein Hang von europäischer Bedeutung beigemessen werde.

    Der maßgebende Vorstellungsinhalt, den die beteiligten Verkehrskreise im Einzelfall einer bestimmten Kennzeichnung mit einem "Euro"-Bestandteil beilegen, ergibt sich im gesamten Kennzeichnungsrecht erst aus dem Zusammenhang und Inhalt der Gesamtkennzeichnung, aus dem Warenbereich und aus den gesamten Begleitumständen (BGHZ 53, 339, 342, 343 [BGH 29.10.1969 - I ZR 63/68] - Euro-Spirituosen).

  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Zwar ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht ausgeschlossen, daß der Tatrichter die Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise auf Grund seiner eigenen Sachkunde und Lebenserfahrung hinreichend zuverlässig beurteilen kann, sofern - namentlich bei Gegenständen des allgemeinen Bedarfs - die Anschauungen des unbefangenen Durchschnittskäufers zu ermitteln sind und die Richter des zur Entscheidung berufenen Kollegiums selbst diesem Personenkreis angehören (BGHZ 53, 339, 341 - Euro-Spirituosen; ferner BGH Urt. v. 13.7.1962 - I ZR 63/61, GRUR 1963, 270, 272 f = WRP 1962, 404 - Bärenfang; Urt. v. 2.4.1971 - I ZR 22/70, GRUR 1971, 365, 367 = WRP 1971, 274 - Wörterbuch; Urt. v. 29.11.1974 - I ZR 117/73, GRUR 1975, 377, 379 = WRP 1975, 215 - Verleger von Tonträgern).
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 225/94

    Euromint - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Diese Vorstellung knüpft an die Erfahrung an, daß die Tätigkeit auf einem größeren Markt als dem inländischen auch eine entsprechend größere Kapitalausstattung sowie einen darauf eingerichteten Vertriebsapparat voraussetzt und einen entsprechend höheren Umsatz zur Folge hat (vgl. zum Firmenrecht BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen; BGH, Urt. v. 2.12.1977 - I ZR 143/75, GRUR 1978, 251, 252 = WRP 1978, 209 - Euro-Sport; zum Zeichenrecht BGH, Beschl. v. 26.11.1971 - I ZB 8/71, GRUR 1972, 35W = WRP 1972, 134 - euromarin; Beschl. v. 30.9.1993 - I ZB 16/91, GRUR 1994, 120, 121 - EUROCONSULT) .
  • BVerwG, 02.04.1991 - 3 B 133.90

    Zulässigkeit der Bezeichnung einer Apotheke mit dem Zusatz "Haus der Gesundheit"

    Bezieht sich eine umstrittene Werbung auf Verhältnisse des täglichen Lebens oder Gegenstände des allgemeinen Bedarfs und wendet sie sich an ein Publikum, dessen Teil der Richter ist, so ist es dem Richter regelmäßig nicht verwehrt, aus der Art und Weise, wie er als Durchschnittsbetrachter und Durchschnittsverbraucher die werbende Aussage unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs auffaßt, auch ohne besondere Sachkunde Schlüsse zu ziehen, wie sie jedenfalls von einem Teil des Publikums aufgefaßt wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1969 - I ZR 63/68 - BGHZ 53, 339).

    Ist die Rechtmäßigkeit einer bestimmten Art der Werbung im Streit und bezieht sich die umstrittene Werbung auf Verhältnisse des täglichen Lebens oder Gegenstände des allgemeinen Bedarfs und wendet sie sich an ein Publikum, dessen Teil der Richter ist, so ist es dem Richter regelmäßig nicht verwehrt, aus der Art und Weise, wie er als Durchschnittsbetrachter und Durchschnittsverbraucher die werbende Aussage unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs auffaßt, auch ohne besondere Sachkunde Schlüsse zu ziehen, wie sie jedenfalls von einem Teil des Publikums aufgefaßt wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1969 - I ZR 63/68 - BGHZ 53, 339).

  • BGH, 06.04.1979 - I ZR 35/77

    Kontinent-Möbel

    Wie der Senat bereits im ersten Revisionsurteil dargelegt hat, sind auch auf den vorliegenden Fall die in der Euro-Spirituosen-Entscheidung (BGHZ 53, 339 = GRUR 1970, 461, 463) entwickelten Grundsätze anwendbar.

    Die Änderung der Formel des angefochtenen Urteils im Hinblick auf die konkrete Verletzungsform dient lediglich der Klarstellung und führt nicht zu einer teilweisen Klageabweisung (vgl. BGHZ 53, 339, 345 - Euro-Spirituosen).

  • OLG München, 13.07.1989 - 29 U 6324/88

    Begriff der irreführenden Angabe im Sinne des Wettbewerbsrechts; Werbewirkung

    Als Bestandteil einer Firma oder Unternehmensbezeichnung weisen geographische Zusätze nicht nur auf den Sitz des Unternehmens, auf seinen besonderen Bezug zu dem angegebenen Gebiet oder Ort hin, sondern vermitteln zumeist auch die Vorstellung über eine besondere Bedeutung oder Leistungsfähigkeit, über einer nicht geringen Geschäftsumfang, über eine Sonderstellung des Unternehmens in dem genannten Gebiet oder Ort (BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen).

    Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Jahren 1969 (BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen), 1981 (GRUR 1982, 239, 240 - Allgemeine Deutsche Steuerberatungsgesellschaft) und 1987 (GRUR 1987, 638, 639 - Deutsche Heilpraktiker) erwartet der Verkehr von einem Unternehmen, das mit dem Zusatz "Deutsch" firmiert, zwar nicht (mehr) ein solches, das für die deutsche Wirtschaft beispielhaft oder besonders wichtig sei, in der Regel jedoch (weiterhin), daß es nach Größe und Aufgabenstellung, nach Ausstattung und Umsatz auf den deutschen Markt als ganzen zugeschnitten ist.

  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/75

    Irreführung des Verbrauchers durch die Bezeichnung "K. Möbel" in der

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Richter zur Beurteilung der Frage, welchen Sinn der Verkehr einer bestimmten Werbebehauptung beilegt, regelmässig ausreichend sachkundig, wenn er - wie hier - selbst zu dem angesprochenen Verkehrskreis gehört und es sich - ebenfalls wie hier - um Angaben über Gegenstände des allgemeinen Bedarfs handelt (BGHZ 53, 339, 340 - Euro-Spirituosen, mit weiteren Nachweisen; ferner BGH GRUR 1971, 365, 367 - Wörterbuch).

    Dem Berufungsgericht hätte bereits zu denken geben müssen, daß die Beklagte zu 1 ersichtlich selbst der Bezeichnung "Kontinent Möbel" für die Verkehrsauffassung eine gewisse sachliche Bedeutung beimißt; denn sie hat nach den Feststellungen des Berufungsgerichts mit zunehmender Ausweitung des Geschäftsumfangs ihre Firma D. M.-Großeinkauf GmbH & Co KG abgeändert in " K. Möbel Großeinkauf GmbH & Co KG." Die Auffassung des Berufungsgerichts steht aber auch nicht in Einklang mit der Lebenserfahrung, nach der jedenfalls nicht unerhebliche Teile des Verkehrs im allgemeinen einen in der Firmenbezeichnung enthaltenen geographischen Hinweis nicht allein auf das Warenangebot als solches, sondern auch auf den Charakter und die Bedeutung des Unternehmens beziehen, wie es in der Rechtsprechung wiederholt zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen; BGH GRUR 1964, 314 - Kiesbaggerei).

  • OLG Köln, 30.04.2004 - 6 U 149/03

    Wettbewerbsrechtliche Bewertung der Einladung zum 1. Deutschen Insolvenzrechtstag

    So wie der Wortbestandteil "Deutsch" oder auch "Deutschland" in einer Firmenbezeichnung beim angesprochenen Verkehr lediglich die Erwartung weckt, es handele sich um ein auf den deutschen Bereich als Ganzes zugeschnittenes Unternehmen mit entsprechender Größe und Aufgabenstellung, jedoch nicht ein solches, das für die deutsche Wirtschaft beispielhaft oder besonders wichtig sei (BGHZ 53, 339, 343 "Euro-Spirituosen" und BGH WRP 1987, 629 f. = GRUR 1987, 638 ff. "Deutscher Heilpraktiker" und BGH WRP 1982, 319 ff. = GRUR 1982, 239 ff. "Allgemeine Deutsche Steuerberatungsgesellschaft"), erwartet der angesprochene Verkehr auch hier zwar sicher eine "hochkarätige" Veranstaltung, nicht aber eine solche, die alles bislang Gekannte übertrumpft.
  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 88/82

    PATENDED

  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/73
  • KG, 26.09.2008 - 5 U 186/07

    Kennzeichenverletzung: Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine

  • BGH, 20.12.1977 - I ZR 1/76

    Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs im Kreditvermittlungsgewerbe -

  • BayObLG, 21.03.1986 - BReg. 3 Z 148/85
  • BGH, 30.09.1993 - I ZB 16/91

    "Euro"-Bestandteil in Dienstleistungsmarke - EUROCONSULT

  • BGH, 07.05.1987 - I ZR 141/85

    "Deutsche Heilpraktiker"; Irreführung über Größe und Bedeutung einer

  • BGH, 13.11.1981 - I ZR 2/80

    Bedeutung des Zusatzes "deutsch" und "allgemein" in einer Firmenbezeichnung

  • BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75

    Betreiben eines Unternehmens unter der Bezeichnung "Datenzentrale Nord GmbH" -

  • BGH, 10.02.1982 - I ZR 65/80

    Begriff des Hauses

  • BGH, 23.03.1973 - I ZR 9/72

    Darstellung des mündlichen Parteivorbringens im Tatbestand des Urteils -

  • BGH, 02.12.1977 - I ZR 143/75

    Vertrieb von Sportschuhen und Langlaufartikeln - Verwendung der Bezeichnung "Euro

  • LG Hamburg, 04.03.2021 - 312 O 338/19

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen "One" und "Lightyear One" als Zeichen

  • BGH, 30.09.1993 - I ZB 17/91

    Anmeldung eines Wortzeichens/Bildzeichens beim Bundespatentamt - Irreführung

  • BGH, 06.04.1979 - I ZR 105/77

    Irreführende Werbung mit Internationalität - Auf europaweiten

  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 80/72

    Gebrauch wettbewerbsverzerrender Bezeichnungsweisen durch das Wort "Lager" -

  • BGH, 13.05.1977 - I ZR 65/75

    Schadensersatzanspruch wegen irreführender Angaben - Wettbewerbswidrigkeit der

  • BGH, 14.04.1971 - IV ZR 149/69

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Scheidungsanspruchs - Voraussetzungen für das

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